ÖPNV-Beschleunigung
Die Bevorzugung der ÖPNV-Fahrzeuge gegenüber dem Individualverkehr geht von der Annahme aus, dass in der gleichen Zeit einer Ampelgrünphase in ÖPNV-Fahrzeugen mehr Menschen befördert werden können als in den Individualfahrzeugen. Folglich ist es sinnvoll, die ÖPNV-Fahrzeuge zu bevorzugen. Als Nebeneffekt kann davon ausgegangen werden, dass der ÖPNV schnellere Durchlaufzeiten und eine höhere Fahrplantreue erreicht, somit die Attraktivität des Angebots steigt und dessen Zuschussbedarf gemindert werden. Dem stehen Nachteile für den Individualverkehr gegenüber: gekürzte Grünphasen oder unregelmäßigere Farbwechsel, evtl. auch ein verstärkter Rückstau. Manchmal ist die Einführung der Vorrangschaltung eine eher politische Entscheidung: Die Kommune betont mit der Bevorzugung des ÖPNV ihren Willen, dem ÖPNV als dem ökologisch günstigeren Verkehrsträger einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Voraussetzung jeder ÖPNV-Bevorrechtigung sind Fahrzeugerfassungssysteme: Der Steuerung der Verkehrsampel muss die Annäherung der Straßenbahn oder des Busses mitgeteilt werden. Hierzu werden beispielsweise Schleife/Leitungs-Systeme eingesetzt, bei der von einem Sender im Fahrzeug an eine in der Fahrbahn verlegte Antennenschleife, den Empfänger, Informationen gesendet werden. Andere Übermittlungsmöglichkeiten sind Bake/Funk-Systeme, Infrarotsysteme, die Induktive Meldeübertragung und Oberleitungskontakte. Zu den übermittelten Informationen können Liniennummer, Fahrtrichtung und Verspätungen gehören. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung der Straßenbahn oder des Busses ist wünschenswert, um der Steuerung der Signalanlage genügend „Reaktionszeit“ zu geben.
Unterschieden wird die absolute Priorisierung und die bedingte Bevorrechtigung: Bei der absoluten Priorisierung genießt der ÖPNV uneingeschränkten Vorrang vor den anderen Verkehrsteilnehmern; der Verkehrsablauf ist dem an einem Bahnübergang gleich. Insbesondere an größeren Straßenkreuzungen ist oft nur eine bedingte Bevorrechtigung realisierbar, da hier die Interessen der übrigen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen sind und auch Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen Fahrzeugen des ÖPNV auftreten können. In diesen Fällen bestehen mehrere Möglichkeiten, durch Veränderungen des Signalzeitenplans die Wartezeiten für die Fahrzeuge des ÖPNV zu verringern: Signalphasen können verkürzt oder verlängert, der Signalzeitenplan für eine Bedarfsphase unterbrochen oder Signalphasen getauscht werden. Eine nur bei tatsächlicher Annäherung eines ÖPNV-Fahrzeugs eingelegte Bedarfsphase verringert die durchschnittlichen Wartezeiten für die anderen Verkehrsteilnehmer.
Eine Sonderform der ÖPNV-Bevorrechtigung ist die Zeitinsel: Die befristete Sperrung des Individualverkehrs durch eine Signalanlage im Bereich einer nicht in Seitenlage befindlichen Straßenbahnhaltestelle ohne Haltestelleninsel ermöglicht das gefahrlose Ein- und Aussteigen der Fahrgäste.
Eine weitere Sonderform ist die Busschleuse: Sie kann an Bushaltestellen oder am Ende eines Busfahrstreifens eingerichtet werden. Im Abstand von mindestens 30 Metern vor dem Knotenpunkt wird eine zweite Ampel aufgestellt; der Zwischenraum dient der Einfädelung der Stadtbusse vor den Individualverkehr.
Einrichtungen der ÖPNV-Bevorrechtigung können auch dazu verwandt werden, um den Vorrang von Polizei- und Feuerwehrfahrzeugen im Einsatz zu gewährleisten.
Quelle Wikipedia
Busbeschleunigung an einerKreuzung

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Die Bevorzugung der ÖPNV-Fahrzeuge gegenüber dem Individualverkehr geht von der Annahme aus, dass in der gleichen Zeit einer Ampelgrünphase in ÖPNV-Fahrzeugen mehr Menschen befördert werden können als in den Individualfahrzeugen. Folglich ist es sinnvoll, die ÖPNV-Fahrzeuge zu bevorzugen. Als Nebeneffekt kann davon ausgegangen werden, dass der ÖPNV schnellere Durchlaufzeiten und eine höhere Fahrplantreue erreicht, somit die Attraktivität des Angebots steigt und dessen Zuschussbedarf gemindert werden. Dem stehen Nachteile für den Individualverkehr gegenüber: gekürzte Grünphasen oder unregelmäßigere Farbwechsel, evtl. auch ein verstärkter Rückstau. Manchmal ist die Einführung der Vorrangschaltung eine eher politische Entscheidung: Die Kommune betont mit der Bevorzugung des ÖPNV ihren Willen, dem ÖPNV als dem ökologisch günstigeren Verkehrsträger einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Voraussetzung jeder ÖPNV-Bevorrechtigung sind Fahrzeugerfassungssysteme: Der Steuerung der Verkehrsampel muss die Annäherung der Straßenbahn oder des Busses mitgeteilt werden. Hierzu werden beispielsweise Schleife/Leitungs-Systeme eingesetzt, bei der von einem Sender im Fahrzeug an eine in der Fahrbahn verlegte Antennenschleife, den Empfänger, Informationen gesendet werden. Andere Übermittlungsmöglichkeiten sind Bake/Funk-Systeme, Infrarotsysteme, die Induktive Meldeübertragung und Oberleitungskontakte. Zu den übermittelten Informationen können Liniennummer, Fahrtrichtung und Verspätungen gehören. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung der Straßenbahn oder des Busses ist wünschenswert, um der Steuerung der Signalanlage genügend „Reaktionszeit“ zu geben.
Unterschieden wird die absolute Priorisierung und die bedingte Bevorrechtigung: Bei der absoluten Priorisierung genießt der ÖPNV uneingeschränkten Vorrang vor den anderen Verkehrsteilnehmern; der Verkehrsablauf ist dem an einem Bahnübergang gleich. Insbesondere an größeren Straßenkreuzungen ist oft nur eine bedingte Bevorrechtigung realisierbar, da hier die Interessen der übrigen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen sind und auch Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen Fahrzeugen des ÖPNV auftreten können. In diesen Fällen bestehen mehrere Möglichkeiten, durch Veränderungen des Signalzeitenplans die Wartezeiten für die Fahrzeuge des ÖPNV zu verringern: Signalphasen können verkürzt oder verlängert, der Signalzeitenplan für eine Bedarfsphase unterbrochen oder Signalphasen getauscht werden. Eine nur bei tatsächlicher Annäherung eines ÖPNV-Fahrzeugs eingelegte Bedarfsphase verringert die durchschnittlichen Wartezeiten für die anderen Verkehrsteilnehmer.
Eine Sonderform der ÖPNV-Bevorrechtigung ist die Zeitinsel: Die befristete Sperrung des Individualverkehrs durch eine Signalanlage im Bereich einer nicht in Seitenlage befindlichen Straßenbahnhaltestelle ohne Haltestelleninsel ermöglicht das gefahrlose Ein- und Aussteigen der Fahrgäste.
Eine weitere Sonderform ist die Busschleuse: Sie kann an Bushaltestellen oder am Ende eines Busfahrstreifens eingerichtet werden. Im Abstand von mindestens 30 Metern vor dem Knotenpunkt wird eine zweite Ampel aufgestellt; der Zwischenraum dient der Einfädelung der Stadtbusse vor den Individualverkehr.
Einrichtungen der ÖPNV-Bevorrechtigung können auch dazu verwandt werden, um den Vorrang von Polizei- und Feuerwehrfahrzeugen im Einsatz zu gewährleisten.
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