Kraftverkehrsmeister | Freie Arbeitsstellen als Busfahrer | Freie Arbeitsstellen als Kraftverkehrsmeister

Der EU-Busfahrer und Kraftverkehrsmeister

Am 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Wer den Führerschein zukünftig auch gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben.
Grundqualifikation
In Deutschland ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt. In Österreich ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung über die
"Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer" (GWB) geregelt. Diese Grundqualifikation muss nachgewiesen und mindestens alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden. Die Erfordernis eines Grundqualifikation gilt noch nicht für Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse) vor dem 10. September 2009 erworben haben. Diese Fahrer ("Besitzständler") müssen aber in der Zeit zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 eine Weiterbildung absolvieren und dann im Abstand von fünf Jahren wiederholen.
Mit diesen Regelwerken wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2003/59/EG in nationales Recht ungesetzt.

Grundvoraussetzungen
Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben haben. Dies gilt nicht für Fahrer und Fahrerinnen in der Personenbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, sowie für Fahrer und Fahrerinnen in der Güterbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist. Folgende Fahrerlaubnis der Füherscheinklassen werden in Abhängigkeit vom verwendeten Fahrzeugtyp benötigt:
Bei der Fahrprüfung muss der Anwärter bestimmte Grundfahraufgaben (z. B.rückwärtige Anfahren an eine Laderampe, rückwärtiges Rangieren) beherrschen. Voraussetzung zum Erlernen dieser Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW), der Erste Hilfe-Schein ("Lebensrettende Sofortmaßnahmen/LSM" reicht hier nicht), ein augenärztliches Gutachten sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand.
Wenn ein entsprechender Befähigungsnachweis erlangt worden ist, wird im Führerschein der sogenannte Gemeinschaftscode 95 eingetragen. Dabei handelt es sich um eine harmonisierte Schlüsselzahl der Europäischen Union. Der Eintrag lautet in Deutschland: 95.
Gegenstand der neuen Grundqualifikation für Kraftfahrer sind Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse hinausgehen. Hier eine sehr kurze und vereinfachte Darstellung:
1. Kenntnis der technischen Merkmale
2. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
3. Gewährleistung der Sicherheit der Ladung sowie der Fahrgäste
4. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
5. Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw. den Personenkraftverkehr
6. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
7. Vorbeugung der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
8. Sensibilisierung für Körper, Geist, Ernährung, Alkohol, Müdigkeit, Stress usw.
9. Richtige Einschätzung und Verhalten bei Notfällen
10. Positives Image und Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens
11. Umfeld des Güterkraftverkehrs usw.
* Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation kann 280 Stunden betragen.
Alle fünf Jahre betragen obligatorische Weiterbildungskurse 35 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis im blauen Druck + Rechteck, mit zwölf gelben Sternen als Hintergrund mit Individualdaten:
1. Vorname + Name des Inhabers
2. Geburtsdatum und Geburtsort
3. Ausstellungs- + Ablaufdatum
4. Bezeichnung der Behörde
5. Verwaltungs-Nummer
6. Führerscheinnummer
7. Seriennummer des Nachweises
8. Lichtbild des Inhabers
9. Unterschrift des Inhabers
10. Wohnort
11. Fahrzeugklassen
Trotz der erheblichen Anstrengungen der letzten Jahre im Bereich der Qualifikation und Fortbildung stellt sich die Frage, ob die derzeitigen Regelungen zur Qualitätssicherung der Tätigkeit von Berufskraftfahrern den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügen können. Die gesellschaftlichen Anforderungen an einen sicheren Verkehr von Gütern und Personen erfordern zukünftig viel weiter gehende Kontrollmechanismen, um dem EU-Ziel der Halbierung der Anzahl der Verkehrstoten in Europa nahe zu kommen. Dazu gehört insbesondere die Zertifizierung sämtlicher europäischer Speditionen nach den gültigen EU-Normen, wobei das Transportsystem als Ganzes gleichgewichtig neben der individuellen Qualifikation und Kontrolle von Berufskraftfahrern zu stehen hat. Die Rahmenbedingungen der Tätigkeit der Berufskraftfahrer werden maßgeblich durch die Speditionsunternehmen gestaltet, die somit in die Verantwortung zu nehmen sind. Allerdings werden immer wieder irrationale (Kosten)-Argumente gegen die Qualitätssicherung vorgebracht, da der Nutzen - Effizienzsteigerung durch Qualitätssicherung - nicht ausreichend verstanden wird. Auch wird nicht erkannt, dass die fortlaufende Sicherung der Eignung des Berufskraftfahrers mit seinen individuellen Verhaltensgewohnheiten und Einstellungen für die Verkehrssicherheit und das Image des Berufsstandes von zentraler Bedeutung sind und Mängel in diesen Bereichen nicht durch kurzlebige Imagekampagnen aufzufangen sind. Beispiele belegen den grundlegenden Änderungsbedarf.
Quelle Wikipedia
Regel Bus Abmessungen

Richtlinien, Verordnungen und verkehrsrechtliche Vorschriften zu dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) (PDF-Datei) EU-Richtlinie 2003/59/EG (PDF-Datei)
VDV-Akademie - EU-Busfahrer
Betriebsleiter im Öffentlichen Personennahverkehr
Zulassungsvoraussetzungen zum Betriebsleiter nach BO-Kraft
Zulassungsvoraussetzungen zum Betreibsleiter nach BO-Strab
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Stellenangebote, Busfahrer Jobs in Deutschland, Arbeit - Careerjet
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Weiterbildung zum geprüften Industriemeister, Fachrichtung Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister)
Kraftverkehrsmeister ist eine Funktionsbezeichnung für einen geprüften leitenden Mitarbeiter. Er hat als Aufgabe die Überwachung und Leitung bei Betrieben des gewerblichen und öffentlichen Personen- und Güterverkehrs.
In Verkehrsbetrieben der DDR wurde oft die Bezeichnung Dispatcher verwendet.
Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung „Kraftverkehrsmeister“ = Amtlich: „Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr“ gibt es seit dem 1. Januar 1983 (BGBl. 1982, Teil 1, S. 1245 ff v. 25. August 1982). Gleichgestellt ist der Kraftverkehrsmeister mit dem Schirrmeister (Bundespolizei / Polizei / Heer), Kraftfahrmeister (Luftwaffe) und Kraftfahrbootsmann (Marine).
Besonderheiten
Von Bedeutung kann jedoch auch der mobile Einsatz bei allen unvorhergesehenden Verkehrsproblemen, Verkehrsbehinderungen, Unfällen und Fahrzeugausfällen sein. Er wird dann mit einem Unfallhilfswagen am Ort des Geschehens die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, z. B. Umleitungen, Anforderung von Ersatzfahrzeugen oder einen Personalwechsel. Die Bedeutung dieser Funktion geht teilweise soweit, dass in manchen größeren Städten die Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht ausgerüstet sind.
Abschluss und Prüfung
Kraftverkehrsmeister rekrutieren sich aus berufserfahrenen Mitarbeitern des Fahrpersonals (z. B. langjährige Berufskraftfahrer, Fahrlehrer) der Güter- und Verkehrsbetriebe. Vor Übernahme dieser Funktion als geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr, bedarf es häufig einer besonderen langjährigen und teuren Fortbildung mit anschließender Prüfung z. B. vor der IHK, der sich jeder unterziehen muss.
Die Prüfung zum Industriemeister der Fachrichtung Kraftverkehr ist in 3 Teilen gegliedert:
Fachrichtungsspezifischer Teil
* Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
* Rechtsvorschriften im Kraftverkehr
* Kostenrechnung, Beschaffung, Anlagenbewirtschaftung, Beförderungsvorbereitung
* Verkehrsbetriebstechnik
* Verkehrssicherheit
Fachrichtungsübergreifender Teil
* Grundlagen kostenbewussten Handelns
* Grundlagen rechtsbewussten Handelns
* Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
* Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
* Ausbildung am Arbeitsplatz
* Ausbildung in der Gruppe
* Allgemeine Grundlagen
* Planung der Ausbildung
* Abschluss der Ausbildung
* Förderung des Lernprozesses
Die Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer

Der EU-Busfahrer und Kraftverkehrsmeister

Am 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Wer den Führerschein zukünftig auch gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben.
Grundqualifikation
In Deutschland ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt. In Österreich ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung über die
"Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer" (GWB) geregelt. Diese Grundqualifikation muss nachgewiesen und mindestens alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden. Die Erfordernis eines Grundqualifikation gilt noch nicht für Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse) vor dem 10. September 2009 erworben haben. Diese Fahrer ("Besitzständler") müssen aber in der Zeit zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 eine Weiterbildung absolvieren und dann im Abstand von fünf Jahren wiederholen.
Mit diesen Regelwerken wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2003/59/EG in nationales Recht ungesetzt.

Grundvoraussetzungen
Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben haben. Dies gilt nicht für Fahrer und Fahrerinnen in der Personenbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, sowie für Fahrer und Fahrerinnen in der Güterbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist. Folgende Fahrerlaubnis der Füherscheinklassen werden in Abhängigkeit vom verwendeten Fahrzeugtyp benötigt:
- Klasse C1 für LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G. (und Anhänger bis 750 kg z. G.),
- Klasse C1E für LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G. (und Anhänger über 750 kg z. G., max. Zugges.-Gew. 12 t),
- Klasse C für LKW über 7,5 t z. G. (und Anhänger bis 750 kg z. G.),
- Klasse CE für LKW über 7,5 t z. G. (und Anhänger über 750 kg z. G.).
Bei der Fahrprüfung muss der Anwärter bestimmte Grundfahraufgaben (z. B.rückwärtige Anfahren an eine Laderampe, rückwärtiges Rangieren) beherrschen. Voraussetzung zum Erlernen dieser Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW), der Erste Hilfe-Schein ("Lebensrettende Sofortmaßnahmen/LSM" reicht hier nicht), ein augenärztliches Gutachten sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand.
Wenn ein entsprechender Befähigungsnachweis erlangt worden ist, wird im Führerschein der sogenannte Gemeinschaftscode 95 eingetragen. Dabei handelt es sich um eine harmonisierte Schlüsselzahl der Europäischen Union. Der Eintrag lautet in Deutschland: 95.
Gegenstand der neuen Grundqualifikation für Kraftfahrer sind Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse hinausgehen. Hier eine sehr kurze und vereinfachte Darstellung:
1. Kenntnis der technischen Merkmale
2. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
3. Gewährleistung der Sicherheit der Ladung sowie der Fahrgäste
4. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
5. Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw. den Personenkraftverkehr
6. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
7. Vorbeugung der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
8. Sensibilisierung für Körper, Geist, Ernährung, Alkohol, Müdigkeit, Stress usw.
9. Richtige Einschätzung und Verhalten bei Notfällen
10. Positives Image und Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens
11. Umfeld des Güterkraftverkehrs usw.
* Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation kann 280 Stunden betragen.
- Jeder muss 20 Fahrstunden persönlich ein Fahrzeug der betreffenden Klassen führen
- Während der Führung eines Fahrzeugs von einem Ausbilder begleitet werden
- Nach Abschluss eine schriftliche (4 Std.) bzw. praktische Prüfung (90 Min.) ablegen
Alle fünf Jahre betragen obligatorische Weiterbildungskurse 35 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis im blauen Druck + Rechteck, mit zwölf gelben Sternen als Hintergrund mit Individualdaten:
1. Vorname + Name des Inhabers
2. Geburtsdatum und Geburtsort
3. Ausstellungs- + Ablaufdatum
4. Bezeichnung der Behörde
5. Verwaltungs-Nummer
6. Führerscheinnummer
7. Seriennummer des Nachweises
8. Lichtbild des Inhabers
9. Unterschrift des Inhabers
10. Wohnort
11. Fahrzeugklassen
Trotz der erheblichen Anstrengungen der letzten Jahre im Bereich der Qualifikation und Fortbildung stellt sich die Frage, ob die derzeitigen Regelungen zur Qualitätssicherung der Tätigkeit von Berufskraftfahrern den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügen können. Die gesellschaftlichen Anforderungen an einen sicheren Verkehr von Gütern und Personen erfordern zukünftig viel weiter gehende Kontrollmechanismen, um dem EU-Ziel der Halbierung der Anzahl der Verkehrstoten in Europa nahe zu kommen. Dazu gehört insbesondere die Zertifizierung sämtlicher europäischer Speditionen nach den gültigen EU-Normen, wobei das Transportsystem als Ganzes gleichgewichtig neben der individuellen Qualifikation und Kontrolle von Berufskraftfahrern zu stehen hat. Die Rahmenbedingungen der Tätigkeit der Berufskraftfahrer werden maßgeblich durch die Speditionsunternehmen gestaltet, die somit in die Verantwortung zu nehmen sind. Allerdings werden immer wieder irrationale (Kosten)-Argumente gegen die Qualitätssicherung vorgebracht, da der Nutzen - Effizienzsteigerung durch Qualitätssicherung - nicht ausreichend verstanden wird. Auch wird nicht erkannt, dass die fortlaufende Sicherung der Eignung des Berufskraftfahrers mit seinen individuellen Verhaltensgewohnheiten und Einstellungen für die Verkehrssicherheit und das Image des Berufsstandes von zentraler Bedeutung sind und Mängel in diesen Bereichen nicht durch kurzlebige Imagekampagnen aufzufangen sind. Beispiele belegen den grundlegenden Änderungsbedarf.
Quelle Wikipedia
Regel Bus Abmessungen

Richtlinien, Verordnungen und verkehrsrechtliche Vorschriften zu dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) (PDF-Datei) EU-Richtlinie 2003/59/EG (PDF-Datei)
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Weiterbildung zum geprüften Industriemeister, Fachrichtung Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister)
Kraftverkehrsmeister ist eine Funktionsbezeichnung für einen geprüften leitenden Mitarbeiter. Er hat als Aufgabe die Überwachung und Leitung bei Betrieben des gewerblichen und öffentlichen Personen- und Güterverkehrs.
In Verkehrsbetrieben der DDR wurde oft die Bezeichnung Dispatcher verwendet.
Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung „Kraftverkehrsmeister“ = Amtlich: „Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr“ gibt es seit dem 1. Januar 1983 (BGBl. 1982, Teil 1, S. 1245 ff v. 25. August 1982). Gleichgestellt ist der Kraftverkehrsmeister mit dem Schirrmeister (Bundespolizei / Polizei / Heer), Kraftfahrmeister (Luftwaffe) und Kraftfahrbootsmann (Marine).
Besonderheiten
Von Bedeutung kann jedoch auch der mobile Einsatz bei allen unvorhergesehenden Verkehrsproblemen, Verkehrsbehinderungen, Unfällen und Fahrzeugausfällen sein. Er wird dann mit einem Unfallhilfswagen am Ort des Geschehens die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, z. B. Umleitungen, Anforderung von Ersatzfahrzeugen oder einen Personalwechsel. Die Bedeutung dieser Funktion geht teilweise soweit, dass in manchen größeren Städten die Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht ausgerüstet sind.
Abschluss und Prüfung
Kraftverkehrsmeister rekrutieren sich aus berufserfahrenen Mitarbeitern des Fahrpersonals (z. B. langjährige Berufskraftfahrer, Fahrlehrer) der Güter- und Verkehrsbetriebe. Vor Übernahme dieser Funktion als geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr, bedarf es häufig einer besonderen langjährigen und teuren Fortbildung mit anschließender Prüfung z. B. vor der IHK, der sich jeder unterziehen muss.
Die Prüfung zum Industriemeister der Fachrichtung Kraftverkehr ist in 3 Teilen gegliedert:
Fachrichtungsspezifischer Teil
* Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
* Rechtsvorschriften im Kraftverkehr
* Kostenrechnung, Beschaffung, Anlagenbewirtschaftung, Beförderungsvorbereitung
* Verkehrsbetriebstechnik
* Verkehrssicherheit
Fachrichtungsübergreifender Teil
* Grundlagen kostenbewussten Handelns
* Grundlagen rechtsbewussten Handelns
* Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
* Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
* Ausbildung am Arbeitsplatz
* Ausbildung in der Gruppe
* Allgemeine Grundlagen
* Planung der Ausbildung
* Abschluss der Ausbildung
* Förderung des Lernprozesses
Die Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
eine
mit Erfolg absolvierte Abschlussprüfung als Berufskraftfahrer/in
und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis auf Kraftfahrzeugen der
Klassen D oder C/CE oder einen
mit Erfolg absolvierten anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine
anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis auf
Kraftfahrzeugen der Klassen D oder C/CE nachweisen kann oder eine mindestens sechsjährige
einschlägige Berufspraxis auf Kraftfahrzeugen der Klassen D oder
C/CE nachweisen kann.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Dauer der beruflichen Weiterbildung und Prüfung
Industriemeister/in Kraftverkehr ist eine bundesweit geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Weiterbildung umfasst ca. 960 Unterrichtsstunden. Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung werden in der Regel in Teilzeit (Dauer ca. ein bis zwei Jahre) und in Vollzeit (ca. sechs Monate) durchgeführt. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nicht verpflichtend.
Die Karrieremöglichkeiten nach der Weiterbildung
Kraftverkehrsmeister/innen können sich weiter spezialisieren und im Unternehmen in Funktionen wie Fahrbetriebsleitung, Arbeitsvorbereitung, Instandhaltung, Kundenmanagement, Qualitätssicherung und der Berufsaus- und Weiterbildung eingesetzt werden – sowohl als Fachexperten als auch in leitenden Funktionen. Die weitere berufliche Karriere ist sicherlich entscheidend von den Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkten im Unternehmen abhängig. Als mögliche Qualifizierungen können z.B. Aufstiegsqualifizierungen zum
* Technische/r Betriebswirt/in (IHK) oder
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Dauer der beruflichen Weiterbildung und Prüfung
Industriemeister/in Kraftverkehr ist eine bundesweit geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Weiterbildung umfasst ca. 960 Unterrichtsstunden. Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung werden in der Regel in Teilzeit (Dauer ca. ein bis zwei Jahre) und in Vollzeit (ca. sechs Monate) durchgeführt. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nicht verpflichtend.
Die Karrieremöglichkeiten nach der Weiterbildung
Kraftverkehrsmeister/innen können sich weiter spezialisieren und im Unternehmen in Funktionen wie Fahrbetriebsleitung, Arbeitsvorbereitung, Instandhaltung, Kundenmanagement, Qualitätssicherung und der Berufsaus- und Weiterbildung eingesetzt werden – sowohl als Fachexperten als auch in leitenden Funktionen. Die weitere berufliche Karriere ist sicherlich entscheidend von den Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkten im Unternehmen abhängig. Als mögliche Qualifizierungen können z.B. Aufstiegsqualifizierungen zum
* Technische/r Betriebswirt/in (IHK) oder
* Geprüfte/r
Berufspädagoge/pädagogin (IHK)
in Frage kommen.
Interessant kann auch die Perspektive eines Studiums sein. Wer die Prüfung zum/r Industriemeister/in Kraftverkehr erfolgreich bestanden hat, erhält eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung – auch ohne Abitur. Der absolvierte Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen – dies ist beim Kraftverkehrsmeister der Fall. Damit eröffnet sich für Absolventen dieser beruflichen Aufstiegsweiterbildung die Möglichkeit, ein verkehrs- oder logistikspezifisches Bachelor-Studium zu beginnen.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Kraftverkehrsmeister/Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr, Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kraftverkehr (PDF-Datei)
und
Weitere Informationen des Lehrgangs
Angebotene Jobs als Kraftverkehrsmeister oder ähnlichen
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in Frage kommen.
Interessant kann auch die Perspektive eines Studiums sein. Wer die Prüfung zum/r Industriemeister/in Kraftverkehr erfolgreich bestanden hat, erhält eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung – auch ohne Abitur. Der absolvierte Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen – dies ist beim Kraftverkehrsmeister der Fall. Damit eröffnet sich für Absolventen dieser beruflichen Aufstiegsweiterbildung die Möglichkeit, ein verkehrs- oder logistikspezifisches Bachelor-Studium zu beginnen.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Kraftverkehrsmeister/Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr, Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kraftverkehr (PDF-Datei)
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- 22.07.2021, Kraftverkehrsmeister/ Dozent (m/w/d) bei der Fahrschulakademie Rhein-Ruhr
FAR Group - Mettmann, Nordrhein-Westfalen - wachsenden Teams der Fahrschul Akademie Rhein Ruhr GmbH, suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt Kraftverkehrsmeister/in, in Vollzeit für unsere Standorte: Mettmann/ Gelsenkirchen/ Marl und Duisburg... - 19.07.2021, Kraftverkehrsmeister/ Dozent (m/w/d) bei der Fahrschulakademie Rhein-Ruhr
FAR Group - Mettmann, Nordrhein-Westfalen - wachsenden Teams der Fahrschul Akademie Rhein Ruhr GmbH, suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt Kraftverkehrsmeister/in, in Vollzeit für unsere Standorte: Mettmann/ Gelsenkirchen/ Marl und Duisburg... - 13.07.2021, Kraftverkehrsmeister/ Dozent (m/w/d) bei der Fahrschulakademie Rhein-Ruhr
FAR Group - Mettmann, Nordrhein-Westfalen - wachsenden Teams der Fahrschul Akademie Rhein Ruhr GmbH, suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt Kraftverkehrsmeister/in, in Vollzeit für unsere Standorte: Mettmann/ Gelsenkirchen/ Marl und Duisburg... - 04.06.2021, Kraftverkehrsmeister / Fuhrparkleiter (m/w/d)
Bork - Langgöns, Hessen - Langgöns-Niederkleen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Kraftverkehrsmeister / Fuhrparkleiter (m/w/d) IHR PROFIL: Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister oder vergleichbare Qualifikation... - 23.07.2021, Personal Coordinator (w/m/d) - Fleetmanagement
Imperial Logistics - Duisburg, Nordrhein-Westfalen - Berufsausbildung mit Weiterbildung zum Kraftverkehrsmeister Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Nutzfahrzeuge, Flottenmanagement oder Personalmanagement, Kenntnisse im ADR (speziell Tank) von Vorteil Gutes... - 23.07.2021, Personal Coordinator (w/m/d) - Fleetmanagement
Imperial Chemical Transport GmbH - Duisburg, Nordrhein-Westfalen - notwendige Dokumentationen Sie betreuen Niederlassungen in personalrelevanten Themengebieten Anforderungen Abgeschlossene Berufsausbildung mit Weiterbildung zum Kraftverkehrsmeister Mehrjährige... - 23.07.2021, Personal Coordinator (w/m/d) - Fleetmanagement
Imperial Chemical Transport GmbH - Duisburg, Nordrhein-Westfalen - notwendige Dokumentationen Sie betreuen Niederlassungen in personalrelevanten Themengebieten Anforderungen Abgeschlossene Berufsausbildung mit Weiterbildung zum Kraftverkehrsmeister Mehrjährige... - 23.07.2021, Personal Coordinator (w/m/d) - Fleetmanagement
Imperial Chemical Transport GmbH - Duisburg, Nordrhein-Westfalen - notwendige Dokumentationen Sie betreuen Niederlassungen in personalrelevanten Themengebieten Anforderungen Abgeschlossene Berufsausbildung mit Weiterbildung zum Kraftverkehrsmeister Mehrjährige... - 22.07.2021, Gruppenleiter (m/w/d) Fuhrparkmanagement
Logistic People - Traunreut, Bayern - als Kraftverkehrsmeister (m/w/d) Dazu haben Sie einschlägige Berufserfahrung in der Fuhrparkleitung Sie besitzen eine ausgeprägte Kommunikationsstärke und haben eine Teamplayer-Mentalität Sie wissen zu überzeugen mit... - 21.07.2021, FUHRPARKLEITER (m/w/d) gesucht #176a
SimpleJOB GmbH - Dreba, Thüringen - Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische oder technische Ausbildung, alternativ Zertifizierung als Fuhrparkleitung oder Kraftverkehrsmeister (wünschenswert!) Berufserfahrung in der Logistik-Branche Durchsetzungsvermögen...
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