Aufstellung von Fahrgastunterständen
Haltestellen sollten nach Möglichkeit mit einem Wetterschutz, wenn die örtlichen Gegebenheiten dieses zulassen, ausgestattet sein. Fahrgastunterstände werden an den unterschiedlichsten Haltestellenformen aufgestellt. Dabei sind mehrere bauliche Kriterien zu beachten:
- Ausreichende Gehwegbreiten und Durchgangshöhen
- Die Unterkante des Fahrgastunterstanddaches muss mindestens 2,25 m über der Oberkante des Bodens mit einem Sicherheitsabstand des Daches von mindestens 0.50 m von der Bordsteinkante bei gradliniger Anfahrt betragen
- Eine Durchgangsbreite von mindestens 1.50 m zwischen der Bahn- / Bussteigkante und den Seitenwänden des Fahrgastunterstandes ist freizuhalten. Bei Bushaltestellen kann der Abstand auf 1 m verkürzt werden, wenn hinter dem Fahrgastunterstand mindestens 1,50 m Gehwegdurchgangsbreite vorhanden ist (bauliche Zwänge). Die Vorgabe der BOStrab, 1,50 m nutzbare Breite, trifft bei Bushaltestellen nicht zu. Die BOKraft, für Bushaltestellen zuständig, schreibt keine Abstandsmaße vor
- Freihalten der Radwegeflächen, Hauseingänge und der rückliegenden Fensterflächen
- Der Sichtwinkel des abbiegenden Fahrzeugverkehres aus Ausfahrten bzw. Seitenstraßen
- Lage der unterirdischen Versorgungsleitungen
- Die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke
- Jeder Fahrgastunterstand sollte mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden. Die Sitzgelegenheiten sollten aus witterungsbeständigen und vadalismussicheren Materialien bestehen, möglichst als Einzelsitze ausgelegt und wartungsfreundlich sein. Die Anzahl der Sitzplätze richtet sich nach dem Fahrgastaufkommen
- Der Fahrgastunterstand ist zu beleuchten, entweder über Stromanschluss der zuständigen Energieversorger oder mit einer Solaranlage
Folgende Verordnungen / Richtlinien / Empfehlungen dienen als Grundlage:
- Landesbauordnung NRW, bzw. die entsprechenden Bauordnungen der Bundesländer
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- VDV - Vorschriften
- Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS - Ö und RAS - Q)
- Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/89) Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ)
- BO - STRAB, BO - KRAFT.
Regelaufstellung Haltestellenmast und Fahrgastunterstand an einer Bushaltestelle

Haltestellenmast und Fahrgastunterstand - Bushaltestelle (PDF-Datei)
Nur Straßenbahnhaltestellen: Wird der Fahrgastunterstand in weniger als 4 m zur Gleisachse aufgestellt, ist dieser an dem Gleis zu erden und gleichzeitig gegen Streuströme zu sichern.
Oberleitungsbereich ist der Bereich, dessen Grenzen eine herab fallende gerissene Oberleitung einer elektrifizierten Bahn in der Regel nicht überschreitet. Er wird durch ein zur Gleisachse senkrechtes Dreieck beschrieben, dessen Basis sich in Höhe Schienenoberkante je 4 m (BRD) beiderseits der Gleisachse erstreckt und dessen Spitze durch die Höhe des Tragseiles der Fahrleitung gegeben ist. Für in diesem Bereich befindliche oder hineinragende ganz oder teilweise leitfähige Bauwerke (z.B. Stahlkonstruktionen, Stahlbetonbauten) und metallene Bauteile (z.B. Maste, Metallzäune, Regenrohre), die durch eine gerissene Oberleitung unter Spannung stehen können, müssen Schutzmaßnahmen gegen das Bestehenbleiben einer gefährlichen Berührungsspannung getroffen werden.
Nach DIN EN 50126-1(VDE 0115-103):2000-03 Nationaler Anhang beträgt die Breite x des Bahnbereiches 4 m beiderseits von Gleisachse.
Streustrom ist ein Strom, der auf anderen als den vorgesehenen Stromwegen fließt und dabei meist unerwünschte Wirkungen, als Gleichstrom insbesondere elektrochemische Korrosion, verursacht.
Streustrombereich einer Gleichstromanlage ist der Bereich, in dem ein Stromaustausch zwischen der Gleichstromanlage und erdfühligen metallenen Anlagen möglich ist.
Gleiserdungsanschluss mit Absicherung gegen Streuströme

Alternative Möglichkeit einer Anbringung der Sicherung gegen Streuströme

Nachfolgend sind die einzuhaltenden Richtwerte bei der Aufstellung von Fahrgastunterständen in Form von Abbildungen dargestellt.






Spritzschutzanlagen an Mittelhaltestellen mit Seitenbahnsteigen







Beleuchtung an Fahrgastunterständen
Für die Beleuchtungseinrichtung an Fahrgastunterständen kann die Stromversorgung über Solarenergie mit LED Licht erfolgen, oder über einen konventionellen Anschluss durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen. Hierbei erfolgte in der Vergangenheit der Stromanschluss im Regelfall über das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz. Doch bedingt durch die politisch gewünschte Trennung von Netzbetrieb und Energiebetrieb, indem jeder Stromanbieter seine Leistung anbieten darf, ist der Anschluss an das Stromnetz jedem bewohnten Gebäude gleichzusetzen welches einen Verbrauchszähler mit Anschlussschrank beinhaltet. In einem vertikal integrierten Konzern, wo Netzbetreiber und Stromversorger unter einem Dach geführt werden kommt es leicht dazu, dass Daten zwischen ihnen ausgetauscht werden und dadurch externe Wettbewerber benachteiligt sind. Das ist informatorische Verflechtung und ihnen laut § 9 Energiewirtschaftsgesetz verboten.
Die Bundesnetzagentur beschreibt die Umsetzung zur Trennung zwischen Netzbetrieb und Energievertrieb folgendermaßen:
Durch die gesetzlich geforderte Trennung von Netz und Energievertrieb (Entflechtung) mussten auch die Regelungen für den Netzanschluss von denen für die Energielieferung getrennt werden. Aus diesem Grund wurden die seit 1979 geltenden Verordnungen über die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitäts- und Gasversorgung von Tarifkunden (AVBEltV, AVBGasV) durch die Anschluss- bzw. Grundversorgungsverordnungen abgelöst. Auf Grundlage der Verordnungsermächtigungen in § 18 Abs. 3 EnWG und § 39 Abs. 2 EnWG traten am 08. November 2006 die Niederspannungs- (NAV) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die Strom- (StromGVV) und die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft.

Solarbetriebene LED Beleuchtung an Fahrgastunterständen
Immer häufiger wird die Beleuchtung der Fahrgastunterstände mit Solarenergie betrieben, zum einem fallen keine laufenden Energiekosten an und zum anderen schafft es Unabhängigkeit von Energieversorgern. Auch die hohen Stromanschlusskosten entfallen und bei einer situationsbedingten Versetzung der Wartehalle entfällt der erneute kostenintensive Stromanschluss an das Versorgungsnetz. Natürlich ergeben sich durch die Verfahrensweisen mit Solarenergie auch Nachteile, so ist die Stromversorgung für die Beleuchtung während der dunklen Jahreszeit, bedingt durch zu wenig Tageslicht und zu viel Kälte für die Akkuaufladung, nicht immer durchgehend gewährleistet. Jedoch sollte das Einsparungspotential der öffentlichen Haushalte (Nahverkehr ist größtenteils steuerfinanziert) hier die vordergründige Überlegung darstellen.
Solaranlagen werden mit sehr stromsparenden LED Leuchten betrieben, deren Leistungsaufnahme bei einer Spannung von 12 Volt ca. 3,5 Watt beträgt und fast die gleiche Helligkeit einer herkömmlichen 40 Watt Leuchtstoffröhre erzeugt. So gesehen trägt die Solarenergie für die Beleuchtung an Fahrgastunterständen auch einen kleinen Beitrag für den Klimaschutz, gemessen an der großen Masse der vorhandenen Wartehallen.
Ein Beispiel für die solarbetriebene Beleuchtung an Fahrgastunterständen bietet die Firma Baumeister an und ist geeignet für einen nachträglichen Anbau sowie an neuen Wartehallen.
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Alternative Überdachungsanlagen
Haltestellen mit Glasdach


Haltestellen mit Zeltdach

Beispielzeichnungen Xenon-Fahrgastunterstand (PDF-Datei)
Beispieltext Fahrgastunterstand (PDF-Datei)
Beispielzeichnung Xenon Fahrgastunterstand Solar LED Beleuchtung (PDF-Datei)
Zeichnungen Auftellung Fahrgastunterstand und Haltestellenmast (PDF-Datei)
- 26.05.2023, Rövershagen: Haltestelle für Karls Erlebnisdorf eröffnet - NDR.de
- 30.05.2023, Damit keiner mehr aus dem Bus purzelt: Neue Haltestelle in ... - Passauer Neue Presse - PNP.de
- 27.05.2023, Haltestelle Feuerwache in Düsseldorf wird umgebaut - Rheinische Post
- 24.05.2023, Tödliche Schüsse an Haltestelle: Anklage gegen 22-Jährigen - NDR.de
- 30.05.2023, Dielheim: Haltestelle in der Hauptstraße soll verlegt werden - Rhein-Neckar Zeitung
- 29.05.2023, Graffiti-Projekt „An den Aspen“: Kleine Künstler verschönern ... - Aachener Zeitung
- 28.05.2023, Hessentag in Pfungstadt: Zusatzfahrten und Fahrplanänderungen ... - DarmstadtNews.de
- 22.05.2023, Hilden: Haltestelle soll trotz Protest verlegt werden - Rheinische Post
- 28.05.2023, Diese Bushaltestellen werden jetzt in Wiesbaden vorübergehend ... - Merkurist.de
- 19.05.2023, Augsburg: Nahverkehr: Die Haltestelle "Messerschmitt" in Haunstetten wird umbenannt - Augsburger Allgemeine
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