Definition Linienverkehr
Linienverkehr
Ein Linienverkehr ist das fahrplanmäßige Verkehren von
Fahrzeugen für die Personenbeförderung oder den
Gütertransport, der in Linien organisiert ist. Er ist auch ein
Überbegriff der Gesamtheit aller Verkehrsmittel mit
Linienverkehren.
Linienverkehr existiert im Straßenverkehr (z. B. Omnibus,
Straßenbahn), in der Schifffahrt (Fähren) und im Luftverkehr
(Linienflug) sowie im Schienenverkehr. Linienverkehre sind grundlegende
Bestandteile des öffentlichen Verkehrs (Personen und Güter).
Insbesondere im Personennahverkehr (ÖPNV) sowie in
Güterverkehren mit Stückgut ist der Linienverkehr stark
etabliert.
In Deutschland ist jeder Linienverkehr (zu Lande, zu Wasser und in der
Luft) erlaubnispflichtig.
Personenverkehr
Die Genehmigung für den Personenverkehr (Linienverkehr) mit
Kraftomnibussen ist die nationale Genehmigung nach dem
Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) und berechtigt zur Errichtung
und Durchführung eines gewerblichen Linienverkehrs
einschließlich der Genehmigung des Fahrplans, der
Beförderungsentgelte und der Beförderungsbedingungen.
Die Genehmigung für Sonderformen des Linienverkehrs mit
Kraftomnibussen Nationale Genehmigung nach
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) berechtigt zur Errichtung und
Durchführung einer Sonderform des Linienverkehrs wie z. B.
Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten
einschl. der Genehmigung des Fahrplans, der Beförderungsentgelte
und der Beförderungsbedingungen.
Die Lizenz für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit
Kraftomnibussen innerhalb der EU (EU-Gemeinschaftslizenz
gemäß Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung
gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden
Personenverkehr) berechtigt zum gewerblichen grenzüberschreitenden
Personenverkehr im Gebiet der Europäischen Union.
Die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr
außerhalb der EU Internationale Genehmigung gemäß
Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln
für den grenzüberschreitenden Personenverkehr und
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) berechtigt zum gewerblichen
grenzüberschreitenden Personenverkehr nach außerhalb der EU.
Die Genehmigung für den Linienverkehr im Transit,
Transitgenehmigung gemäß Verordnung (EWG) des Rates zur
Einführung gemeinsamer Regeln für den
grenzüberschreitenden Personenverkehr und des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) berechtigt zur
Personenbeförderung im Transit durch Deutschland von oder zu einem
Staat außerhalb der EU.
Die Ausnahmegenehmigung von Bestimmungen der
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
befreit
jeweils von einzelnen Vorschriften der BOKraft.
Des Weiteren spricht man von einem Linienast, wenn im ÖPNV mehrere
Linienverkehre auf der gleichen Strecke stattfinden.
Quelle Wikipedia