Begriff Definition
Nahverkehr
Als Nahverkehr werden Verkehrsleistungen bezeichnet, die im
Güter- oder Personenverkehr (Öffentlicher
Personennahverkehr ÖPNV) über geringe Entfernungen
erbracht werden.
Die Grenze des Nahbereichs ist dabei nicht genau definiert. Im Laufe
der Jahrzehnte bzw. seit der Industriellen Revolution erfolgte eine
stetige Vergrößerung dieses Bereiches durch die
Motorisierung und das zunehmend unbeschwerliche Reisen über
größere Entfernungen. In den 1950er Jahren konnte
als Nahbereich von einer Entfernung bis zu 50 km ausgegangen werden,
diese Grenze hat sich in Deutschland bei der Besteuerung
(ermäßigter Mehrwertsteuersatz) und der
Gewährung von Nachteilsausgleichen für Behinderte
erhalten. Nahverkehrstarife der DB gelten heute bis 100 km und
darüber hinaus. In Nordrhein-Westfalen wurde der DB-Tarif
für den Personennahverkehr durch einen landesweiten Tarif
ersetzt (NRW-Tarif). Der Güterkraftverkehr geht für
den Güternahverkehr von der an einem Arbeitstag erreichbaren
Entfernung aus.
Der Begriff Nahverkehr wird zunehmend durch Regionalverkehr ersetzt. So
wurden Nahverkehrszüge ab Mitte der 1990er Jahre zu
Regionalzügen, die als „Regional-Express“
durchaus Entfernungen von 300 km zurücklegen können.
In der Schweiz wird zwischen Orts-, Regional- und Fernverkehr
unterschieden. Ortsverkehr kann im Stadtbereich als
„innerstädtischer Nahverkehr“ umschrieben
werden; für Großstädte ergeben sich dabei
bereits größere Entfernungen von 30 bis 50 km im
Stadtbereich. Städtische Ballungsräume (Rhein-Main-,
Ruhrgebiet) können als Nahbereich aufgefasst werden
– in solchen Bereichen wird u.a. das Nahverkehrssystem des
Personennahverkehrs als Verbundraum organisiert.
In Deutschland hatte der Güternahverkehr gegenüber
dem Güterfernverkehr über Jahrzehnte andere
gesetzliche Grundlagen. Für den Personenverkehr besteht heute
eine scharfe Trennung zwischen öffentlichem Personennahverkehr
(ÖPNV) und schnellem Fernverkehr mit Intercity- und
Hochgeschwindigkeitsverkehren.