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Versuchtes sparen bei Verkehrsunternehmen als Ausgleich für eine katastrophale Personalpolitik



Am Jahresende setzt bei einigen Verkehrsunternehmen der Sparzwang ein, denn dann fällt es dem Risikomanagement auf was für eine katastrophale Personalpolitik mal wieder betrieben wurde. Die kommunalen Verkehrsbetriebe, die in so einer Art städtischer Tochtergesellschaften agieren, sich AG oder GmbH nennen und die Anteile im städtischen Besitz befindlich sind, unterliegen den politischen Vorgaben. Hier besteht häufig eine Verpflichtung die vereinbarten Zuwendungen aus Steuermitteln nicht zu überschreiten, damit die Direktvergabe erhalten bleibt und der Kelch der EU gewünschten öffentlichen Ausschreibung für Verkehrsleistungen durch die Kommunen noch einmal an dem Verkehrsunternehmen vorüber geht.

Doch was tun? Bei dem Fahrpersonal, die den eigentlichen Grund des Bestehens eines Verkehrsunternehmens rechtfertigen, wurde schon beim Einsparen bis an die Grenzen gegangen und der Personalmangel ist notorisch. Beim Werkstattpersonal und der Infrastrukturinstandhaltung sind sowieso schon personelle Engpässe entstanden, sodass sich die Instandhaltung bereits auf das nötigste beschränkt. Also bleibt nur der häufig überproportional besetzte Verwaltungsbereich übrig. Hier bedient man sich so mancher phantasievollen Mitteln. Verwaltungsmitarbeiter werden zeitweise als Fahrausweisprüfer eingesetzt, um die Einnahmen über Schwarzfahrer zu steigern. Oder es wird Zwangsurlaub verfügt, damit über die Rückstellungsregelung Bilanzen schön zu rechnen sind, obwohl gar keine Ersatzpersonen für die oft überflüssigen Arbeitsplätze einzuplanen sind. Auch wird versucht Scheinleistungen von Verwaltungsmitarbeitern als förderfähige Tätigkeiten abzurechnen, die dann gemäß in den Abrechnungen der öffentlichen, von Bund und Land steuerfinanzierten Fördermaßnahmen, mit einfließen können. Doch reichen solche Maßnahmen aus, um die Fehler einer katastrophalen Personalpolitik zu verschleiern?

Lügen tut die Politik genug, also warum sollen Verkehrsbetriebe nicht auch mal lügen dürfen. Die Politik suggeriert dem Volk ständig vor, dass kein Geld zur Verfügung steht und überall einzusparen ist. Doch beweist sie gerade jetzt in der Flüchtlingskrise ihre Lügen, denn plötzlich und unerwartet fällt das Geld vom Himmel. Auch wenn es das Volk später alles bezahlen muss, doch genauso vergisst das Volk alle politischen Fehler und deshalb kann die Politik auch immer weiter ohne Schaden zu nehmen lügen. Dieses gilt jedoch nur für die Politik, denn ihre Vertreter wählt das Volk immer wieder, egal welcher Schaden angerichtet wird.

Also ist es bei den Verkehrsbetrieben auch nicht alles so ernst zu nehmen, zumindest solange die Vorstände gute Beziehungen zu der Politik pflegen. Vorteilsnahme oder Korruption gibt es offiziell in Deutschland nicht, also ist augenscheinlich rechtlich alles abgesichert. Dieses erklärt dann auch die Personalpolitik, die teilweise zur Anwendung gelangt. Erst werden aus Einsparungsgründen Führungsebenen abgeschafft, dann in doppelter oder gar dreifacher Stärke wieder eingeführt. Führungspositionen werden mit ausgesuchten Personen besetzt um diesen die Höhergruppierungen zu ermöglichen. Anschließend werden diese Personen unter Beibehaltung der Gehaltsgruppe wieder abgesetzt, auf Andere oder neu zu schaffenden Stellen verschoben und die frei gewordenen Positionen mit neuen ausgesuchten Mitarbeitern besetzt. Auf diese Art und Weise können mehrere beliebte Personen ihre gewünschten Gehaltsgruppen erhalten. Ebenso sind Stellenbezeichnungen neu einzurichten (das Kind braucht einen adäquaten Namen), um bestimmten ausgesuchten Personen den „geldmäßigen Aufstieg“ zu ermöglichen oder die bestehende Gehaltsgruppe zu rechtfertigen. Für die gutdotierte Stellenbesetzung ist häufig ein in der Firma bestehender Beliebtheitsgrad ausschlaggebend, sowie parteipolitische oder gewerkschaftliche Aktivitäten durchaus die Auswahl positiv beeinflussen können. Rühmlich ist ebenfalls die Personalpolitik bei Neueinstellungen, hier erfolgen Besetzungen auf Stellen wo eigentlich kein Bedarf besteht. Aus Arbeitsmangel können die hier eingestellten Mitarbeiter während der Arbeitszeit für ihre akademischen Abschlüsse lernen und sich zusätzlich fast alles dafür relevante Wissen im Betrieb einholen. Bezahlt werden für einen akademischen Abschluss, alles ist im Öffentlichen Dienst möglich.

Als Fazit bleibt festzustellen, dass alles nur Gerede ist und das die Personen die den Sparzwang verbreiten müssen es persönlich lediglich für ihr eigenes Gehalt verrichten. Die Politik hält grundsätzlich für sich selbst und für alles was sie will die Steuergelder in ausreichender Menge ständig zur Verfügung. Diesen Beweis führen zurzeit alle Spitzenpolitiker dem Volk über ihre Medien täglich vor die Augen und den Ohren.


Zu diesen Themen möchte ich jedoch hinzufügen, dass dieses ausschließlich meine private Meinung ist und in keiner Weise mit irgendeinem Verkehrsunternehmen im Zusammenhang steht.

Artikel, Dezember 2015

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