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Fahrplanerstellung und Linienumlaufplan

Der Fahrplan legt im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr den Fahrtverlauf eines Verkehrsmittels fest. Im Linienverkehr wird meistens ein Taktfahrplan angewendet, der immer zu den gleichen festgelegten Zeiten eine Verbindung herstellt. Die Zeiten sind an den Haltestellen mit Aushangfahrplänen kenntlich zu machen.

Für die Verkehrsbetriebe sind die Linienkosten anhand des Fahrplans zu ermitteln. Der Bedarf an die vorzuhaltenden Fahrzeugkapazitäten und des benötigten Fahrpersonals wird mit der Fahrplanerstellung errechenbar.

Mit der Erstellung eines Linienumlaufplanes, der sich aus Fahrzeit, Wendezeit, Taktzeit und Linienlänge zusammensetzt, wird der Fahrzeugbedarf ermittelt. Bei der Bestimmung der erforderlichen Fahrzeit fließen alle streckenrelevanten Einflüsse ein, die z. B. Lichtsignalanlagen, Anzahl der Haltestellen im Linienverlauf, die mittleren Haltestellenaufenthalte und verkehrsbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen einschließen. Es ist die Grundlage für den Fahrplan. Zu der weiteren Fahrplanbestimmung gehört dann die minutengenaue Festlegung der Abfahrtzeiten von den Haltestellen, sowie die Bestimmung der Fahrzeiten zwischen den einzelnen Haltepunkten. Der Fahrplan ist der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Natürlich sind die angegebenen Abfahrtzeiten von den Haltestellen nur Sollzeiten, die sich aus den errechneten Fahrzeiten bei normaler Verkehrsauslastung des Linieweges ergeben. Starkes Verkehrsaufkommen oder widrige Witterungsverhältnisse führen zwangsläufig zu Verspätungen und zu einer Nichteinhaltung der vorgegebenen Zeiten des Fahrplans.

In dem hier schematisch dargestellten Linienumlaufplan ist ein 60 Minutentakt vorgesehen, wobei zur Aufrechterhaltung des Taktes zwei Fahrzeuge erforderlich sind. Wenn ein 30 Minutentakt vorgesehen ist, sind schon vier Fahrzeuge erforderlich und bei einem 15 Minutentakt acht. Die Anzahl der erforderlichen Fahrzeugführer erhöht sich natürlich ebenfalls in einem noch größeren Maß. Ist bei einer täglichen Linienlaufzeit von 20 Stunden im 60 Minutentakt auszugehen, werden zwar nur 2 Fahrzeuge benötigt, jedoch rechnerisch fünf Fahrer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten. Im 30 Minutentakt 10 Fahrer und in einem 15 Minutentakt 20 Fahrer.



Linienumlaufplan




Fahrplanauskunft

Der Aushangfahrplan ist gemäß § 40 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an jeder Haltestelle anzubringen. Des Weiteren pflegen Verkehrsbetriebe bei den zuständigen Verkehrsverbünden die Fahrplandaten über das EFA (Elektronische-Fahrplan-Auskunft) Programm ein, welches die Daten zur Abrufung über elektronische Medien bereithält. Es kann dabei die Abfahrtszeit der betreffenden Haltestelle abgerufen, oder auch der komplette Aushangsfahrplan über die erweiterte Fahrplanauskunft dargestellt werden.

Aushangfahrplan


Weitere Informationen zu Fahrplänen an Haltestellen bei Haltestellenplanung