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Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst 2014




Die Tarifparteien im Öffentlichen Dienst haben sich am 01.04.2014 geeinigt. In 2014 soll es ab März 3 Prozent mehr Gehalt geben, mindestens jedoch 90 Euro und in 2015, ebenfalls im März, noch mal 2,4 Prozent.

Was bedeutet dieses an realer Erhöhung? Angenommen ein durchschnittlicher Angestellter erhält im Öffentlichen Dienst ein Monatsgehalt von 3.500 Euro, dann ist dieses eine Bruttoerhöhung des Gehaltes von 105 Euro. Die Abzüge von Lohnsteuern (einschließlich kalter Progression) und Sozialversicherungsabgaben erhöhen sich natürlich auch und werden im Durchschnitt ca. 45 Euro betragen. Verbleibt eine reale monatliche Erhöhung des Einkommens von ca. 60 Euro in 2014 übrig.

Wenn der Arbeitnehmer kein Gewerkschaftsmitglied war, sind in 2014 drei unbezahlte Warnstreiktage angefallen, was ca. ein Gehaltsausfall von 480 Euro Brutto ergibt, Netto ca. 288 Euro, auf den Monat für 2014 gerechnet dann 24 Euro Netto. Ergibt 60 minus 24, also eine monatliche Gehaltserhöhung von ca. 36 Euro Netto in 2014.

Aber auch für Gewerkschaftsmitglieder waren die drei Streiktage nicht ohne Verlust. Es gibt 2,5 monatliche Gewerkschaftsbeiträge bei Verdi pro Streiktag, ist 87,50 Euro Netto. Diesen Betrag mal 3 ist 262,50 Euro. Das entgangene Gehalt ca. 480 Euro Brutto, ca. 288 Euro Netto minus 262,50 Euro ist 25,50 Euro. Wieder monatlich gerechnet 2,13 Euro. Ergibt eine monatliche Gehaltserhöhung für Gewerkschaftsmitglieder von ca. 58 Euro monatlich.

Diese grobe Berechnung ist von einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 3.500 Euro ausgegangen.

Was kostet dieses nun dem öffentlichen Arbeitgeber?

Wieder ausgegangen von 3.500 Euro Monatsgehalt eines Angestellten. Mehrkosten monatlich 105 Euro, abzüglich ca. 40 Euro monatliche Streikersparnis, abzüglich ca. 25 Euro zurückfließende Steuermehreinnahmen (weil der Öffentliche Dienst größtenteils steuerfinanziert ist), ergibt ca. 40 Euro zusätzliche Kosten für den öffentlichen Arbeitgeber.

Also wenn das nicht paritätisch glänzend zwischen öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaft einvernehmlich gelöst ist! Publikumswirksam mit viel Radau um nichts, für die Personen des Rampenlichts.

Im Hinblick, dass sich Abgeordnete mal eben ihr Gehalt um 1.000 Euro monatlich erhöht haben, oder die Personengruppe der Piloten mit über 100.000 Euro Jahresgehalt 10 Prozent Gehaltserhöhung fordern, hat die Gewerkschaft Verdi mal wieder alles getan damit dem Staat genug Geld für die EU, NATO und Ukraine zur Verfügung bleibt. Mann muss seinen „Erfolg“ eben nur richtig verkaufen können, dann glaubt es das Volk.

Artikel, Stand April 2014

Webmaster

Warnstreiks im Öffentlichen Dienst, die gewollte Kostendämpfung für öffentliche Haushalte

Es ist mal wieder so weit, der öffentliche Dienst soll wieder Warnstreiks nach dem Willen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ausüben. Es ist ein alle zwei Jahre, oder solange wie ein Tarifabschluss läuft, wiederkehrendes Ritual. Doch in keinem anderen Gewerbezweig steht die Verfilzung zwischen den Tarifpartnern in einem so großen Verhältnis, als im öffentlichen Dienst.

Im Vorfeld ist bereits abgeklopft, was den öffentlichen Haushalten zugemutet werden kann. So steht das Verhandlungsergebnis schon in einem bestimmten Rahmen fest. Öffentliche Arbeitgeber, dessen Führungspersonen nicht selten aus aktiven Politikern, ehem. Politikern, ehem. Gewerkschaftssekretären oder immer noch nebenberuflich aktiven Hobbypolitikern bestehen, verhandeln mit Gewerkschaftsführern die entweder eine politische Vergangenheit haben, selber die Seiten wechseln wollen, oder sich eine politische Zukunft wünschen, oder nebenberuflich als Hobbypolitiker tätig sind. Diese Konstellation kann nur ein friedlich, freundliches Ergebnis aller am Kompromiss beteiligten Personen erkennen lassen.



Ebenso dienen die Warnstreiks der paritätischen Kostenteilung der Tarifpartner. Die Warnstreiktage stehen schon vor dem Tarifverhandlungsbeginn fest und sind sowohl den öffentlichen Arbeitgebern sowie den Arbeitnehmern schon wochenlang (inoffiziell) vor dem Streikbeginn bekannt. Jeder Warnstreiktag erspart den öffentlichen Arbeitgebern die Personalkosten, die während des Streiks die Gewerkschaft übernimmt. Jedoch sind die Streikkosten der Gewerkschaft bereits von ihren Mitgliedern durch Beiträge im Vorfeld eingezahlt worden. Somit finanzieren die Gewerkschaftsmitglieder ihre Gehaltsausfallzahlungen selbst. Die eingesparten Gehaltszahlungen der öffentlichen Arbeitgeber fließen in den ausgehandelten Tarifabschluss ein. Somit ist die Höhe des Tarifabschlusses auch von der Anzahl der Warnstreiktage abhängig und wie gut die Streikkasse der Gewerkschaft gefüllt ist. Dieses ist wiederum von der Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder und der Haushaltsführung der Gewerkschaft abhängig. Je mehr Warnstreiktage, um so größer sind die Einsparungen der öffentlichen Arbeitgeber im Vorfeld und die Zugeständnisse zum Tarifabschluss können entsprechend etwas großzugiger ausfallen. Im Prinzip hat der Durchschnittsarbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Teil seiner zu erwartenden Gehaltserhöhung bereits selbst finanziert, sowie ein weiterer Teil in Form von Lohnsteuern wieder an dem Staat zurück fließt. Leitende Angestellte erhalten jedoch nach dem prozentualen Erhöhungsprinzip den größten Gehaltsaufschlag und unterliegen keinem Verlust, denn sie sind von den Warnstreiktagen ausgeschlossen. Das ist natürlich verkehrte Gerechtigkeit, vergleichbar mit der selbstbestimmenden Gehaltserhöhung bei Politikern. Auch profitieren Nichtgewerkschaftsmitglieder, die sogenannten Trittbrettfahrer, von jeder Gehaltserhöhung ohne auch nur einen Euro dafür zu bezahlen. Das ist unkollegial, doch jeder ist sich immer selbst der nächste und dieses ist wiederum in der heutigen Welt leider normal.

Leider sind durch die Warnstreiks im öffentlichen Dienst die Bürger betroffen, doch hier kennen die Wenigsten den verlogenen Hintergrund. Schade das heute nur noch sehr wenig ehrlich gesagt wird und ein pompöses Schauspiel zur Verdummung der Menschheit abgehalten werden muss.

Artikel, Stand März 2014

Webmaster

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