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Nahverkehrsplan



Der Nahverkehrsplan soll für jeden Aufgabenträger  im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV schaffen und ein abgestimmtes Vorgehen sichern, das den bestehenden bzw. noch zu entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen entspricht. Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände sind in den meisten Bundesländern zur Aufstellung dieser Pläne verpflichtet. Lediglich Hamburg verzichtet völlig auf dieses Instrument.

Allgemeines

Der Nahverkehrsplan dient unter anderem der Darstellung der öffentlichen Verkehrsinteressen und Verkehrsbedürfnisse für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich und ist in die kommunale Gesamtplanung einzubinden. Er hat eine zentrale Bedeutung für

  •  die ausreichende Verkehrsbedienung
  •  die wirtschaftliche Verkehrsgestaltung
  •  die integrierte Nahverkehrsbedienung und
  •  abgestimmte Tarife und Fahrpläne

bei der Ausgestaltung des ÖPNV durch die Aufgabenträger, die Genehmigungsbehörden (Bezirksregierungen) und Verkehrsunternehmen.
Bei der Liniengenehmigung nach Personenbeförderungsgesetz ÖPNV haben die Genehmigungsbehörden die Inhalte der jeweiligen Nahverkehrspläne zu beachten.

Inhalt

Die Landesnahverkehrsgesetze der einzelnen Bundesländer legen die grundsätzlichen Inhalte des Nahverkehrsplans fest. Es gibt dabei Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Übereinstimmend fordern die meisten Gesetze folgende Angaben und Inhalte:

  • Bestand und angestrebte Entwicklung der ÖPNV-Netze
  • Bestand und Entwicklung des Fahrgastaufkommens
  • Bestand und Entwicklung des angemessenen Leistungsangebots (Bedienungsformen und Angebotsstandards)
  • Qualität von Fahrzeugen und baulichen Anlagen (auch unter Beachtung der Barrierefreiheit)
  • Investitionsplanung
  • Finanzierung der Infrastruktur und des Leistungsangebots
  • Tarifgestaltung und Entwicklung von Gemeinschaftstarifen.

Empfohlen werden weiterhin meist Aussagen zu Linienbündeln, Umweltstandards und zur Organisationsstruktur. Umstritten ist dagegen, ob für den Nahverkehrsplan eine Strategische Umweltprüfung (SUP) nötig ist. Einzig in Niedersachsen schreibt das Landes UVP-Gesetz (in Anhang 3 Punkt 2.1) eine SUP für die NVP in den Agglomerationsräumen vor und schafft so Klarheit über die SUP-Pflichtigkeit.

Planungshorizont

Als Planungshorizont für ÖPNV-Verbesserungsmaßnahmen geben die meisten Nahverkehrsgesetze einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Soweit langfristige Maßnahmen im investiven Bereich in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden, wird meist ein Zeitraum von fünf bis 15 Jahren einbezogen.

  • Der Zweckverband entscheidet über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV (teilweise auch des sonstigen ÖPNV, soweit er über kommunale Grenzen hinweg angeboten wird).
  • Der Zweckverband hat auf die Bildung eines Gemeinschaftstarifs für den ÖPNV im Kooperationsraum hinzuwirken. Bei der Bildung des Übergangstarifs wirkt er auf eine Annäherung der Tarifstruktur der Nahverkehrskooperationsräume hin.
  • Der Zweckverband hat auf die Koordination des Verkehrsangebote im ÖPNV hinzuwirken.
  • Über Linien des SPNV, die Zweckverbandsgrenzen überschreiten, sind zwischen den Zweckverbänden Abstimmungen herbeizuführen.

Im übrigen ergibt sich ein Abstimmungsbedarf zwischen den Nahverkehrsplänen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Zweckverbände.

Quelle Wikipedia

Nahverkehrspläne zum Download

NWL Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe (PDF, 58,9MB, NWL)


Rheinland-Pfalz Takt 2015 (PDF, 4,2MB, SPNV Nord, ZSPNV Süd)


LVS LNVP Schleswig-Holstein 2008-2012 (PDF, 9,8MB, LVS)


NVS Nahverkehrsplan Thüringen 2008-2012 (PDF, 5,7MB, NVS)


MV Landesplan ÖPNV 2002-2007 (PDF, 10,2MB, VMV)


LNVG Konzept 2013+ (PDF, 5,6MB, LNVG)


VRR Nahverkehrsplan 2009 (PDF, 4,5MB, VRR)


VRR Nahverkehrsplan Fortschreibung 2010 (PDF, 6,4MB, VRR)


ZRL Nahverkehrsplan Ruhr-Lippe 2007 (PDF, 24,7MB, ZRL)


VVOWL Nahverkehrsplan 2003 (PDF, 5,1MB, VVOWL)


ZWS Nahverkehrsplan Westfalen-Süd 2006 (PDF, 2,3MB, ZWS)


ZVM Zehn Jahre Regionalisierung (PDF, 3,1MB, ZVM)


Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2008–2012 (PDF, 2,7MB, MIR Brandenburg)


ÖPNV-Landesplan Sachsen-Anhalt 2011 (PDF, 3,6MB, Verkehrsministerium ST)